Änderung des Infektionsschutzgesetzes als wichtige und richtige bundeseinheitliche Antwort auf hohe Infektionszahlen

Heute haben wir im Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Ich habe dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Es ist wichtig und richtig, bei einer hohen Anzahl infizierter Personen bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen. Nur so können wir Bürger*innen mitnehmen, mögliche Einschränkungen transparent und nachvollziehbar machen und somit die Akzeptanz gegenüber den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erhalten.

Bild: Team Rix

Die potenziellen Einschränkungen dienen allesamt dem Schutz von Leben und Gesundheit. Wir sehen zurzeit, dass sich die Lage in den Krankenhäusern in immer mehr Regionen zuspitzt. Wir müssen handeln, bevor die Krankenhäuser noch weiter an ihre Grenzen kommen.

Die im Gesetz vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen (ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 zwischen 22 und 5 Uhr) halte ich in dieser Form für akzeptabel. Auch der Wechsel in den Distanz-Unterricht (ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165) und die Einstellung des Regelbetriebes in Kitas sind vertretbar. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass zugleich die Anzahl der Kinderkrankentage erneut erhöht wird. Auch die Notbetreuung in Kindertagesstätten bleibt aus sozialen bzw. Kindeswohlgründen möglich.

Die Einschränkungen für die Wirtschaft sind verhältnismäßig, denn auch die Wirtschaftshilfen laufen weiter. Außerdem haben wir die Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmende erweitert: Zweimal die Woche müssen Arbeitgebe*rinnen eine Testmöglichkeit schaffen, die Homeoffice-Pflicht wird verstärkt. Arbeitgeber*innen müssen die Arbeit von Zuhause aus bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten ermöglichen, wenn einer entsprechenden Regelung keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Ich hätte mir vorstellen können, die Regeln hier noch anzuziehen. Grundsätzlich sollten Kinder nicht mehr Einschränkungen hinnehmen müssen als Erwachsene.

Die Vorwürfe, unsere demokratischen Grundprinzipien würden mit diesem Gesetz außer Kraft gesetzt, teile ich absolut nicht. Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes stärkt den Rechtsweg noch einmal. Für alle Maßnahmen wird immer die Zustimmung des Parlaments benötigt.

Weitere Infos zu der heutigen Abstimmung gibt es hier.